Satzung
in der Fassung vom 28. 09. 2000

§ 1
Name und Zweck

(1) Der Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiter/innen (im folgenden "BAK" genannt) ist eine Vereinigung von Personen, die in Einrichtungen der Zweiten Phase an der Lehrerausbildung sowie an der Lehrerfortbildung beteiligt sind.
(2) Der BAK verfolgt den allgemeinen Zweck, die Ausbildung des Lehrernachwuchses und die Fortbildung der Lehrer/innen in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern.
(3) Seine besonderen Aufgaben sieht der BAK darin,
(a) die Interessen der Mitglieder zu vertreten, um deren Arbeitsbedingungen zu verbessern, und
(b) den Austausch von Informationen und die Kooperation der Seminare und ihrer Mitglieder, die Fortbildung der Lehrer/innen sowie Initiativen zur Entwicklung des Ausbildungs- und Schulwesens zu unterstützen.
(4) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Kongresse mit Fortbildungscharakter (Seminartage), durch regelmäßige Publikationen sowie durch Gespräche und Verhandlungen mit bildungspolitischen Gremien und den Behörden des Bildungswesens.

§ 2
Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der BAK hat seinen Sitz in Marburg/ Lahn.
(2) Er ist ins Vereinsregister eingetragen worden.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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