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9. Verkürzung der Ausbildung

Die Forderung nach einer Verkürzung der Erstausbildung ist angesichts der Gesamtdauer verständlich, bedarf aber umfassender Prüfung: Sie sollte - angesichts einer durchschnittlichen Studienzeit von sechs bis sieben Jahren - vor allem über sinnvolle Anreize für ein Einhalten der Regelstudienzeit bzw. ein strafferes Studium in Angriff genommen werden.
Wegen der Vielfalt und Komplexität der Aufgaben braucht das Referendariat grundsätzlich weiterhin eine Dauer von 24 Monaten. Wenn es zentrale Aufgabe der 2. Phase ist, Praxis und Theorie in Ausbildungs- und Beratungsprozessen so zu reflektieren, dass die jungen Lehrkräfte Professionalität und Persönlichkeit entwickeln können, ist der Vorbereitungsdienst nicht ohne Verlust an Qualität verkürzbar.
Angesichts ausgedehnter Praxisphasen könnte - sofern intensive Begleitveranstaltungen stattfinden - eine gewisse Verlagerung der 2. Phase stattfinden. Die von den Studienseminaren verantworteten Phasen sollten insgesamt aber eine Dauer von 24 Monaten nicht unterschreiten. Eine zusammenhängende Ausbildungszeit in der 2. Phase von mindestens 18 Monaten muss gewährleistet sein. Die 2. Phase darf nicht zur selektiven Assessment-Phase verkürzt und verändert werden.